Dienstag, 3. Mai 2011

Versicherungsbranche bleibt bei Transparenzinitiativen halbherzig

BERLIN – Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) fordert die Versicherungsbranche auf, ihre Produkte transparenter zu gestalten. Es genüge nicht, nur die Produktinformationen verständlicher zu formulieren. „Transparenz bedingt die extreme Vereinfachung des Produkts“, stellt Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA, klar.
Das ITA reagiert damit auf die Initiativen verschiedener Versicherer, die sich um größere Transparenz bemühen. So verwendet die Huk Coburg seit dem 1. April 2011 inhaltlich und sprachlich überarbeitete Bedingungen für die Hausratversicherung. Der Ergo-Konzern hat schon im letzten Jahr das Leistungsversprechen „Versichern heißt Verstehen“ ausgegeben und wirbt mit „Klartext statt Klauseln“. Die Allianz zeigt ihren Kunden die Effektivkosten der Rentenversicherung.
Das ITA begrüßt und unterstützt diese Entwicklung, weist aber zugleich darauf hin, dass sich am Markt noch keine einheitliche Meinung gebildet hat, was Transparenz wirklich ausmacht. So müsse der Versicherungskunde zum Beispiel trotz der Überarbeitung der neuen Hausratbedingungen der Huk Coburg immer noch 24 Seiten lesen, um das Produkt zu verstehen.
„Die Überarbeitung eines Produkts erfordert den Mut, nicht nur jeden Satz, sondern das gesamte Produkt mit Blick auf den Kunden zu hinterfragen“, erklärt Ortmann. „Die Reduzierung der Komplexität ist der notwendige erste Schritt zur Entwicklung eines transparenten Produkts“, fügt er hinzu. Erst dann können die Texte und Beschreibungen in einer einfachen Sprache formuliert werden.
Im Weg stehen heute allerdings noch Anforderungen des Gesetzgebers, die zu einem größeren Papierumfang führen, ohne dem Kunden wirklich zu helfen, andererseits teils überzogene Anforderungen von Produktratern. Heute muss eine Gesellschaft für eine Riester-Rentenversicherung ein Produktinformationsblatt, eine VVG-Information und eine Information nach § 7 AltZertG überreichen, die teilweise überschneidende Informationen bereitstellen. Das sei zuviel und zu unübersichtlich, schlussfolgert das ITA.
„Wir brauchen ein einheitliches, für alle Produktanbieter verbindliches Produktinformationsblatt, das die bisherigen Dokumente ersetzt“, fordert Ortmann. Ein Umfang von zwei Seiten dürfe nicht überschritten werden. Bei Altersvorsorgeprodukten müssen neben der Beschreibung des Produkts, der Risiken und der Verfügbarkeit die Effektivkosten und die Effektivrendite ausgewiesen werden. Zudem sollten Chance-Risiko-Profile gezeigt werden, die eine individuelle Beratung erleichtern.
portfolio international udpate 03.05.2011/kmo/gcu

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