Freitag, 20. Mai 2011

portfolio international: Sparern reicht die Vereinfachung der Riester-Rente nicht


Donnerstag, 19. Mai 2011

HAMBURG – 82 Prozent der Deutschen halten die geplanten Vereinfachungen für die Riester-Rente, die unlängst von der Bundesregierung beschlossen wurden, für unzureichend. Nur 16 Prozent glauben, der Gesetzentwurf der Bundesregierung mache die staatlich geförderte Privatrente deutlich verbraucherfreundlicher. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern.

Die Änderungen der Riester-Rente waren schnell beschlossen worden, nachdem die zentrale Zulagenstelle von 1,5 Millionen Sparern staatliche Zulagen ganz oder teilweise zurückgefordert hatte, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren. Insgesamt sollen die Rückforderungen rund eine halbe Milliarde Euro betragen. Betroffen sind vor allem Frauen, die nach der Geburt eines Kindes unmittelbar förderberechtigt geworden sind und daher mindestens einen Eigenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr leisten müssen, um Anrecht auf die Zulage zu haben. Um solche Fälle künftig auszuschließen, müssen ab 2012 alle Riester-Sparer einen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.

Außerdem sollen Riester-Sparer darüber informiert werden, wenn sie keinen ausreichenden Eigenbeitrag geleistet und damit ihren Zulagenanspruch verwirkt haben. So erhalten sie die Möglichkeit, den erforderlichen Eigenbeitrag nachzuzahlen. Die Bundesregierung verspricht ein unbürokratisches Verfahren. Betroffene Riester-Anleger müssen lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere sollen sich die Anbieter der Riester-Verträge und die Zulagenstelle kümmern. Die Zulagenstelle werde die zurückgeforderte Zulage dann automatisch auf den Sparvertrag des Betroffenen zurückzahlen, teilte die Bundesregierung Anfang Mai mit.

Den geplanten Neuerungen stehen der Umfrage zufolge die Sparer skeptisch, aber nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. So sind 38 Prozent unsicher, ob sie künftig tatsächlich wie geplant automatisch informiert werden, wenn sie einen Eigenbeitrag leisten müssen. 29 Prozent der Befragten glauben daran, dass die automatische Benachrichtigung funktioniert. Insgesamt ist jedoch nicht einmal jeder siebte Bundesbürger (15 Prozent) der Meinung, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen das verlorene Vertrauen in staatlich geförderte Privatrenten wieder herstellen. Als im April bekannt wurde, dass durch die Riester-Rente gezahlte Zulagen zurückgefordert werden sollten, wurde das Vertrauen in das Modell augenscheinlich nachhaltig beschädigt.

portfolio international update 19.05.2011/kmo

Dienstag, 10. Mai 2011

Riester-Sparer können nachzahlen

Versicherungsmagazin /Autor: Uwe Schmidt-Kasparek


Millionen Riester-Sparer können nachzahlen
06.05.2011 - Riester-Sparer, die in der Vergangenheit zu wenig in ihre Police eingezahlt haben, müssen nicht um ihre Förderung bangen. Sie können Beiträge nachzahlen. Das hat das Bundeskabinett im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen beschlossen. Damit reagiert die Politik sehr schnell auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte für die Jahre 2005 bis 2007 rund in rund 1,5 Millionen rund 500 Millionen Prämien zurückgefordert. Ein Teil diese Geldes können Riester-Sparer nun zurückerhalten, wenn sie die fehlenden Einzahlungen für vergangene Jahre leisten. Das Verfahren soll unbürokratisch ablaufen.

Geld schnell zurückzahlen
Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen“, bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zudem wird Riester-Sparen vereinfacht. Ab 2012 gilt für alle, die mit Riester-Policen vorsorgen, ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro. Darüber müssen die Anbieter ihre Kunden bis zum 31. Juli 2012 informieren. Diese Regelung soll verhindern, das erwerbslose Ehepartner, die mitriestern plötzlich bei Geburt eines Kindes ihren Anspruch verlieren, weil sie den dann fälligen Mindestbeitrag vergessen einzuzahlen.

Unklarheit über Umfang der Verbesserungen
Marktführer Allianz begrüßte die Ankündigung der „Entbürokratisierung“ der Riester-Rente. Das Unternehmen kritisierte aber, dass derzeit noch unklar sei, ob über die Konstellation "neue" Mütter mit Nullvertrag weitere Riester-Kunden Beiträge nachentrichten können. So hofft die Allianz, dass auch "Nullverträgler" nachzahlen dürfen, die zwischenzeitlich eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben. Gleiches sollte für frisch Geschiedene mit Nullvertrag gelten. „Offen ist für uns auch noch, ob Personen, die im Verhältnis zum Einkommen in der Vergangenheit zu wenig Beitrag bezahlt und eine reduzierte Zulage erhalten haben, nachzahlen dürfen“, erläuterte ein Allianz-Sprecher.

Weitere Reformen für staatlich geförderte Altersvorsorge gefordert
Die Assekuranz plädiert zudem dafür, dass das Verfahren zur Zertifizierung von Riester-Produkten wie auch die Beantragung der Zulagen noch weiter optimiert wird. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die Entscheidung des Bundeskabinetts. Gleichzeitig fordert der GDV weitere Reformen für staatlich geförderte Altersvorsorge, die derzeit schon von 14 Millionen Deutschen genutzt wird. So soll der Kreis der förderberechtigten Personen erweitert werden. „Dann würden die heutigen Probleme zwischen unmittelbar und mittelbar Förderberechtigten ausgestanden“, betonte GDV-Sprecher Hasso Suliak.

Reformvorschläge auch vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Außerdem fordert der GDV eine Dynamisierung des Fördervolumens. Damit könne die Versorgungslücke geschlossen werden, die durch höheres Einkommen und Inflationsentwicklung entstehe. Bisher ist die Einzahlung auf 2.100 Euro pro Jahr gedeckelt, wobei die Zulagen mit eingerechnet werden. Ähnliche Reformvorschläge wie der GDV hatte Anfang der Woche auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) veröffentlicht.

Dienstag, 3. Mai 2011

Versicherungsbranche bleibt bei Transparenzinitiativen halbherzig

BERLIN – Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) fordert die Versicherungsbranche auf, ihre Produkte transparenter zu gestalten. Es genüge nicht, nur die Produktinformationen verständlicher zu formulieren. „Transparenz bedingt die extreme Vereinfachung des Produkts“, stellt Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA, klar.
Das ITA reagiert damit auf die Initiativen verschiedener Versicherer, die sich um größere Transparenz bemühen. So verwendet die Huk Coburg seit dem 1. April 2011 inhaltlich und sprachlich überarbeitete Bedingungen für die Hausratversicherung. Der Ergo-Konzern hat schon im letzten Jahr das Leistungsversprechen „Versichern heißt Verstehen“ ausgegeben und wirbt mit „Klartext statt Klauseln“. Die Allianz zeigt ihren Kunden die Effektivkosten der Rentenversicherung.
Das ITA begrüßt und unterstützt diese Entwicklung, weist aber zugleich darauf hin, dass sich am Markt noch keine einheitliche Meinung gebildet hat, was Transparenz wirklich ausmacht. So müsse der Versicherungskunde zum Beispiel trotz der Überarbeitung der neuen Hausratbedingungen der Huk Coburg immer noch 24 Seiten lesen, um das Produkt zu verstehen.
„Die Überarbeitung eines Produkts erfordert den Mut, nicht nur jeden Satz, sondern das gesamte Produkt mit Blick auf den Kunden zu hinterfragen“, erklärt Ortmann. „Die Reduzierung der Komplexität ist der notwendige erste Schritt zur Entwicklung eines transparenten Produkts“, fügt er hinzu. Erst dann können die Texte und Beschreibungen in einer einfachen Sprache formuliert werden.
Im Weg stehen heute allerdings noch Anforderungen des Gesetzgebers, die zu einem größeren Papierumfang führen, ohne dem Kunden wirklich zu helfen, andererseits teils überzogene Anforderungen von Produktratern. Heute muss eine Gesellschaft für eine Riester-Rentenversicherung ein Produktinformationsblatt, eine VVG-Information und eine Information nach § 7 AltZertG überreichen, die teilweise überschneidende Informationen bereitstellen. Das sei zuviel und zu unübersichtlich, schlussfolgert das ITA.
„Wir brauchen ein einheitliches, für alle Produktanbieter verbindliches Produktinformationsblatt, das die bisherigen Dokumente ersetzt“, fordert Ortmann. Ein Umfang von zwei Seiten dürfe nicht überschritten werden. Bei Altersvorsorgeprodukten müssen neben der Beschreibung des Produkts, der Risiken und der Verfügbarkeit die Effektivkosten und die Effektivrendite ausgewiesen werden. Zudem sollten Chance-Risiko-Profile gezeigt werden, die eine individuelle Beratung erleichtern.
portfolio international udpate 03.05.2011/kmo/gcu