Dienstag, 10. Mai 2011

Riester-Sparer können nachzahlen

Versicherungsmagazin /Autor: Uwe Schmidt-Kasparek


Millionen Riester-Sparer können nachzahlen
06.05.2011 - Riester-Sparer, die in der Vergangenheit zu wenig in ihre Police eingezahlt haben, müssen nicht um ihre Förderung bangen. Sie können Beiträge nachzahlen. Das hat das Bundeskabinett im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen beschlossen. Damit reagiert die Politik sehr schnell auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte für die Jahre 2005 bis 2007 rund in rund 1,5 Millionen rund 500 Millionen Prämien zurückgefordert. Ein Teil diese Geldes können Riester-Sparer nun zurückerhalten, wenn sie die fehlenden Einzahlungen für vergangene Jahre leisten. Das Verfahren soll unbürokratisch ablaufen.

Geld schnell zurückzahlen
Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen“, bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zudem wird Riester-Sparen vereinfacht. Ab 2012 gilt für alle, die mit Riester-Policen vorsorgen, ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro. Darüber müssen die Anbieter ihre Kunden bis zum 31. Juli 2012 informieren. Diese Regelung soll verhindern, das erwerbslose Ehepartner, die mitriestern plötzlich bei Geburt eines Kindes ihren Anspruch verlieren, weil sie den dann fälligen Mindestbeitrag vergessen einzuzahlen.

Unklarheit über Umfang der Verbesserungen
Marktführer Allianz begrüßte die Ankündigung der „Entbürokratisierung“ der Riester-Rente. Das Unternehmen kritisierte aber, dass derzeit noch unklar sei, ob über die Konstellation "neue" Mütter mit Nullvertrag weitere Riester-Kunden Beiträge nachentrichten können. So hofft die Allianz, dass auch "Nullverträgler" nachzahlen dürfen, die zwischenzeitlich eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben. Gleiches sollte für frisch Geschiedene mit Nullvertrag gelten. „Offen ist für uns auch noch, ob Personen, die im Verhältnis zum Einkommen in der Vergangenheit zu wenig Beitrag bezahlt und eine reduzierte Zulage erhalten haben, nachzahlen dürfen“, erläuterte ein Allianz-Sprecher.

Weitere Reformen für staatlich geförderte Altersvorsorge gefordert
Die Assekuranz plädiert zudem dafür, dass das Verfahren zur Zertifizierung von Riester-Produkten wie auch die Beantragung der Zulagen noch weiter optimiert wird. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die Entscheidung des Bundeskabinetts. Gleichzeitig fordert der GDV weitere Reformen für staatlich geförderte Altersvorsorge, die derzeit schon von 14 Millionen Deutschen genutzt wird. So soll der Kreis der förderberechtigten Personen erweitert werden. „Dann würden die heutigen Probleme zwischen unmittelbar und mittelbar Förderberechtigten ausgestanden“, betonte GDV-Sprecher Hasso Suliak.

Reformvorschläge auch vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Außerdem fordert der GDV eine Dynamisierung des Fördervolumens. Damit könne die Versorgungslücke geschlossen werden, die durch höheres Einkommen und Inflationsentwicklung entstehe. Bisher ist die Einzahlung auf 2.100 Euro pro Jahr gedeckelt, wobei die Zulagen mit eingerechnet werden. Ähnliche Reformvorschläge wie der GDV hatte Anfang der Woche auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) veröffentlicht.

1 Kommentar:

  1. Sabine Metzler aus Kassel20. August 2011 um 17:39

    An der Stelle muss man der Presse echt mal danken, denn wäre das ganze Thema mich so publik geworden, hätte es doch keiner gemerkt und die Sparer hätten Milliarden verloren.

    Sabine Metzler aus Kassel

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