Montag, 3. Februar 2014

Rentenversicherungsbericht 2013 – Rentenniveau sinkt weiter

Zusätzliche Vorsorge fürs Alter wird immer wichtiger

Nach Angaben der Bundesregierung im aktuell zu Verfügung stehenden Rentenversicherungsbericht 2013 (http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rentenversicherungsbericht-20-11-2013.html), welcher am 20. November 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wird zukünftig die gesetzliche Rente noch weniger ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard während der Zeit der aktiven Berufstätigkeit auch im Alter fortzuführen.

Auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtslage werde sich das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern von 48,7% im Jahr 2013 auf 47,5% im Jahr 2020 und weiter auf 45,4% im Jahr 2027 absinken. Bis zum Jahr 2030 kann sogar mit einer Reduzierung des Rentenniveaus auf 43% zu rechnen sein. 

Neben der Reduzierung des Rentenniveaus kommt für neue Rentenempfänger die seit 2005 im Rahmen des „Alterseinkünftegesetz“ eingeführte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente zum tragen. Waren Renten von Rentenneubeziehern 2005 in Höhe von 50% der Rente zu versteuern, so müssen Rentner, die in Laufe des Jahres 2014 in Rente gehen, ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung  bereits zu 68% der Rente der individuellen Versteuerung unterwerfen lassen. 

Bei erstmaligem Rentenbezug in dem Jahr 2030 sind es bereits 90% der Rentenbezüge, welche der Steuerpflicht unterworfen werden. Renten, welche erstmalig ab dem Jahr 2040 von „Neurentnern“ bezogen werden, sind dann zu 100% steuerpflichtig. 

Um ein einmal erworbener Lebensstandard aufrecht zu erhalten ist daher der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unumgänglich.